1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber
erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den
Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte
ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur
Zahlung der vollen Provision verpflichtet , wenn der Dritte,
an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft
abschließt.
3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil
provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt,
daß statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts
ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt,
Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.), sofern
der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem
Angebot abweicht.
5. Sollte das Angebot bekannt sein, so ist uns unter genauer
Angabe der Bezugsquelle sofort davon Mitteilung zu machen.
Nach Erhalt eines schriftlichen Angebotes von uns erwarten
wir diese Benachrichtigung innerhalb von 3 Tagen nach Posteingang.
Wird dieser Termin überschritten, gilt der Objektnachweis
als durch uns erbracht anerkannt.
6. Bei Abschluß des Mietvertrages zahlt der Mieter
eine Maklerprovision in Höhe von 1,5 Monatsmieten zzgl.
MwSt. direkt an die Immobiliengesellschaft Hildesheim, die
sofort zahlbar ist.
7. Bei Abschluß des Kaufvertrages zahlt der Käufer
eine Maklerprovision in Höhe von 4,5 % des Kaufpreises
zzgl. MwSt. direkt an die Immobiliengesellschaft Hildesheim,
die sofort zahlbar ist.
8. Dem Makler ist innerhalb von drei Tagen Nachricht zu
geben, wenn ein Mietvertrag - auch mündlich - zustande
gekommen ist.
9. Gerichtsstand ist Hildesheim.
.