1. Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf / Vermietung bleiben vorbehalten.


2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet , wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.


3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.


4. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, daß statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.


5. Sollte das Angebot bekannt sein, so ist uns unter genauer Angabe der Bezugsquelle sofort davon Mitteilung zu machen. Nach Erhalt eines schriftlichen Angebotes von uns erwarten wir diese Benachrichtigung innerhalb von 3 Tagen nach Posteingang. Wird dieser Termin überschritten, gilt der Objektnachweis als durch uns erbracht anerkannt.


6. Bei Abschluß des Mietvertrages zahlt der Mieter eine Maklerprovision in Höhe von 1,5 Monatsmieten zzgl. MwSt. direkt an die Immobiliengesellschaft Hildesheim, die sofort zahlbar ist.


7. Bei Abschluß des Kaufvertrages zahlt der Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 4,5 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. direkt an die Immobiliengesellschaft Hildesheim, die sofort zahlbar ist.


8. Dem Makler ist innerhalb von drei Tagen Nachricht zu geben, wenn ein Mietvertrag - auch mündlich - zustande gekommen ist.


9. Gerichtsstand ist Hildesheim.


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